Petition der
Stadtgemeinde Bad Aussee gemäß dem Beschluss des Gemeinderates vom Jänner 2005 an:
Herrn
Bundespräsident Herrn Dr. Heinz Fischer
Herrn
Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel
Bundesministerium
für Verkehr, Innovation und Technologie
z.H.
Herrn Minister Hubert Gorbach
z.H.
Herrn Minister Josef Pröll
Herrn
Landeshauptmann Mag. Franz Voves
z.H.
Herrn Mag. Helmut Hirt, Landesrat für Gesundheit
z.H.
Frau Bettina Vollath, Landesrat für Bildung
z.H.
Herrn Johann Seitinger, Landesrat für Umwelt
Amt
der Steiermärkischen Landesregierung
Unweltanwaltschaft
z.H. Frau MMag. Ute Pöllinger
SPÖ
Landtagsklub, z.H. Herrn LTAbg. Walter Kröpfel
ÖVG
Landtagsklub, z.H. Herrn LTAbg. Mag. Christopher Drexler
KPÖ
Landtagsklub, z.H. Herrn LTAbg. Kaltenegger
Landtagsklub
der Grünen, z.H. Frau LTAbg. Ingrid Lechner-Sonnek
Steiermärkischer
Gemeindeverband, z.H. Herrn Dr. Klaus Wenger
Österreichischer
Städtebund, Landesgruppe Steiermark
Volksanwalt Frau Rosemarie Bauer, 1015
Wien, Singerstraße 17, Postfach 20
Volksanwalt Herr Dr.Peter Kostelka, 1015
Wien, Singerstraße 17, Postfach 20
Volksanwalt Herr Mag. Ewald Stadler,
1015 Wien, Singerstraße 17, Pf. 20
Wirksamer Schutz der
Bevölkerung vor gesundheitlichen Auswirkungen der Mobilfunkstrahlung.
Von vielen Ärzten, Wissenschaftlern, Fachleuten und auch Privatpersonen wird die Aussage
angezweifelt, dass bei Einhaltung der geltenden Grenzwerte von einer Mobilfunksendeanlage
keine gesundheitlichen Auswirkungen ausgehen können.
Kernpunkte der Kritik sind, dass die derzeit in Österreich geltenden gesetzlichen Grenzwerte (ÖNORM S1120) für den Betrieb von Mobilfunksendeanlagen nur thermische Wirkungen,
nicht jedoch bestimmte athermische Effekte der Mobilfunkstrahlung berücksichtigen und die
Grenzwerte keine Vorsorgegrenzwerte darstellen.
Zu den Auswirkungen von Mobilfunksendeanlagen auf die menschliche Gesundheit gibt es
bereits eine Reihe von Untersuchungen, z.B. von der durch die EU beauftragten Forschergruppe REFLEX aus sieben EU-Ländern und des ECOLOG-Institutes, das eine Untersuchung im Auftrag der Telekom durchgeführt hat. Beide kommen zu dem Ergebnis, dass durch Mobilfunkstrahlung gesundheitliche Beeinträchtigungen hervorgerufen werden können. Die Forschergruppe REFLEX hat den Nachweis erbracht, dass durch Hochfrequenz-strahlung das Erbgut geschädigt werden kann. Die Studie des ECOLOG-Institutes kommt zum Ergebnis, dass Krebserkrankungen, Schwächung des Immunsystems und Einflüsse auf das zentrale Nervensystem durch Mobilfunk begünstigt werden. Darüber hinaus gibt es weltweit diverse Untersuchungen, die gesundheitliche Auswirkungen bestätigen. Die in Naila niedergelassenen Allgemeinmediziner Drs. med. Horst Eger, Klaus Uwe Hagen, Birgitt Lucas, Peter Vogel und Helmut Voit haben eine Studie erstellt, in welcher der Gesundheits-zustand der Bevölkerung im Abstand zu einer in Naila seit 1993 bestehenden Mobilfunk-anlage untersucht worden ist. Die Ergebnisse der „Nailaer Ärztestudie“ wurden in einer Veranstaltung am 21.07.2004 der Öffentlichkeit vorgestellt. Die Studie wurde von Herrn Prof. Dr. med. Rainer Frentzel-Beyme, Epidemiologe am Zentrum für Umweltforschung und Umwelttechnologie der Universität Bremen, wissenschaftlich beurteilt. Die Studie ergab, dass sich der Anteil von neu aufgetretenen Krebsfällen bei Patienten, die während der letzten zehn Jahre in einem Abstand bis zu 400 Meter um die seit 1993 betriebene Mobilfunksendeanlage gewohnt hatten, gegenüber dem über 400 m entfernten Bereich im Gesamtzeitraum von
1994 - 2004 verdoppelt und in der Zeit von 1999 – 2004 sogar verdreifacht hat. Überdies war das Alter, in dem diese Patienten an Krebs erkrankt sind, durchschnittlich 8,5 Jahre jünger als im über 400 m entfernten Bereich. Nennenswerte äußere Einflussfaktoren, die das Ergebnis hätten beeinträchtigen können, konnten nicht eruiert werden. Trotz aller Kritikpunkte an dieser Studie ist das Ergebnis besorgniserregend.
Des weiteren zeigen die Ergebnisse einer neuen Studie des Salzburger Umweltmediziners Dr. Gerd Oberfeld weltweit erstmals, dass die Einstrahlung einer Mobilfunksendeanlage zu signifikanten Veränderungen unterschiedlicher Gehirnstromparameter (EEG) führt. Die Veränderungen sind mit verschiedenen vegetativen und zentralnervösen Störungen in Zusammenhang zu bringen.
Aufgrund der Ergebnisse der vorgenannten verschiedenen Untersuchungen ergeben sich
erhebliche Zweifel an der offiziellen Darstellung, wonach bei Einhaltung der geltenden Grenzwerte von einer Mobilfunksendeanlage keine gesundheitsschädlichen Auswirkungen ausgehen können. So lange die geltenden Grenzwerte nicht verändert werden, gibt es sowohl für die betroffenen Bürger als auch für die Gemeinden kaum juristische Handhaben, gegen vorhandene bzw. geplante Sendeanlagen vorzugehen, weil die Gerichte den Schutz der Bevölkerung als ausreichend ansehen, sofern die Mobilfunkanlage die geltenden Grenzwerte einhält.
Die Vertreter der Gemeinden sind der Auffassung, dass inzwischen genügend relevante Erkenntnisse über die Existenz solcher gesundheitsgefährdenden Effekte vorliegen und fordert daher die obgenannten Personen und Institutionen auf, entsprechend dem überall im Umwelt- und Verbraucherschutz geltenden Vorsorgeprinzip die unten genannten Maßnahmen zu ergreifen, um einen wirksamen präventiven Schutz der Bevölkerung sicherzustellen.
Zur Untermauerung der Dringlichkeit ist weiters die Resolution der Österreichischen Ärztekammer-Referat Umweltmedizin zu Mobilfunkanwendungen und Gesundheit beigefügt.
In Verantwortung
für die Gesundheit aller Einwohner der Stadt Bad Aussee und auf Grund des
alarmierenden Ergebnisses der Nailaer Ärztestudie hat die Stadtgemeinde Bad
Aussee, folgende Petition verabschiedet:
1.) Absenkung des Grenzwertes für die Leistungsflussdichte von Mobilfunksendeanlagen auf ein gesundheitsverträgliches Maß; und zwar eine Reduzierung um den Faktor 1:1.000.000 gegenüber dem derzeit geltenden Wert, um dem Vorsorgeansatz Rechnung zu tragen. Das entspricht einer Leistungsflussdichte von 10µW/m2 im Außenraum, dieser Wert wird auch von der Landessanitätsdirektion Salzburg
(Dr. Gerd Oberfeld) empfohlen. Für bestehende und künftige Mobilfunksendeanlagen sind alle technischen Möglichkeiten auszunutzen, um eine möglichst niedrige Exposition von Anrainern zu gewährleisten (ALATA-Prinzip). Neue Anlagen sind so zu planen, dass die Exposition in Bereichen, in denen sich Menschen längere Zeit
aufhalten, möglichst gering ist und unter strikter Gewährleistung der Gesundheit
der betroffenen Bevölkerung erfolgt.
2.) Information und Mitspracherecht der Bevölkerung und der Gemeinden bei der Standortplanung der Basisstationen, das über das derzeitige Anzeigeverfahren mit Einbeziehung der Nachbarn nach steiermärkischem Baurecht hinausgeht. Das bedeutet auch die Einführung eines immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens mit einer rechtlich verbindlichen Beteiligung der Gemeinden und der Bürger für alle Mobilfunksendeanlagen. Keine Sendeanlagen in den Baulandkategorien Reines Wohngebiet, Allgemeines Wohngebiet, Kern-, Büro- und Geschäftsgebiet, Dorfgebiet, Kur- und Erholungsgebiet und Ferienwohngebiet oder bis zu 500 Meter von den Gebietsgrenzen dieser Baulandkategorien entfernt!
3.) Einführung einer gesetzlichen Verpflichtung der Hersteller sowie der Mobilfunkbetreiber zur Aufklärung der Verbraucher, insbesondere Jugendliche, über die Gefahren von Hochfrequenzgeräten wie Mobiltelefonen, schnurlosen DECT-Telefonanlagen und Wireless-LAN-Anlagen.Vermeidung von Übertragungstechnologien mit biologisch kritischer niederfrequenter Pulsung.
Erstunterzeichner:
Bürgermeister der Stadtgemeinde Bad Aussee
Die Gemeinderäte der Stadtgemeinde Bad
Aussee
Für die Bürgerinitiative Straßen
Erika und Thomas Machherndl
Martina und Gerald Reischauer
Barbara und Christian Moosmair
Gerlinde und Josef Bernhardt
Mag. Harald Gerstgrasser
Gabriela und Dir. Friedrich Huber
Österreichische Ärztekammer Referat Umweltmedizin St. Pölten, 19. November 2005
Ärzteresolution
Mobilfunkanwendungen und Gesundheit
St. Pölten, 19. November 2205