Podiumsdiskussion, SN-Saal, Karolingerstraße 40, Salzburg, 29. November 2001-12-01

Am Podium :

Mödlhammer, Präsident des Städte und Gemeindebundes

Hartenstein, Abgeordneter, Bayrischer Landtag

Kerschner, Vorstand des Instituts für Umweltrecht, Linz

Padutsch, Bürgerliste Salzburg, Planungsstadtrat

Carl, Bürgerinitiative Salzburg

Kundi, Prof. für Umwelthygiene, Wien

Hutter, Umwelthygiene, Wien

Merkl, Baubiologie MAES, Deutschland

Oberfeld, Umweltmedizin Salzburg

Moderation: Nora Frey, ORF

 

Zusammenfassung der wichtigsten Aussagen:

 

Mödlhammer: Gemeindebund fordert nach wie vor baurechtliche Bewilligung von Sendeanlagen mit Mindestabständen, die Betreiber sollen Einsicht zeigen.

 

Carl: die Banken bangen, dass mit dem eventuellen Scheitern von UMTS wegen der Kreditierung für die Lizenzgebühren gewaltige Verluste drohen

 

Padutsch: 1995/96 war die erste GSM-Diskussion, nach einer Literaturstudie erkannte man, dass wenig bis überhaupt kein Wissen über die Auswirkungen vorliegt

(Inst. Für Zukunftsforschung) und das wenige sehr beunruhigend war. Man forderte Koordination beim Aufbau des Netzes, weg von den Wohngebieten. ONE baute den ersten großen Masten, daraus resultierte Bürgerwiderstand und man einigre sich auf die freiwillige Einhaltung des SalzburgerVorsorgeWertes. Der Bau einer Anlage wurde gemeldet, eine Überprüfung folgte, dann Berechnungen, die Garantie des SVW, dann folgte die Bewilligung.

MaxMobil bestand auf der Bewilligung eines Mastes, der den SVW um das 660-fache überstieg, Vorwurf des Amtsmissbrauchs an Padutsch, der das Recht auf Schutz der Gesundheit im Verfassungsrecht verankert sieht. Das Magistrat hat die Bewilligung erzwungen

Padutsch hat versucht, den Schutz übers Baurecht zu erzwingen, Widerstand soll ausgeweitet werden, der Landtag müsse reagieren, im Gewerbegebiet und auf Verkehrsflächen gibt es derzeit keine Bewilligungspflicht.

 

Oberfeld: Vergleich mit Schall  :  35 db Schlafgrenzwert,  85 dB Grenzwert Lärmbelastung

Für Grenzwerter müssen andere Schutzprinzipien als bisher angewendet werden.

Vergleich mit der Cholera:

1854    Dr. Snow erkennt in London, dass die Cholera in bestimmten Stadtteilen Londons verstärkt auftritt und stellt einen Zusammenhang mit dem Trinkwasserbrunnen dort her.

1881      Robert Koch entdeckt den Choleraerreger

Jahrzehnte später :Choleratoxine entdeckt

Es dauerte über hundert Jahre, um eine Kausalität zu beweisen. Wie lange müssen wir diesmal warten ?

Geforderte Grenzwerte in Deutschland  Bürgerforum d.BMU:     1/100 µW/m2  schlafen

    1 µW/m2  wach  Schweiz    2 picoWatt/m2  !!

 

 

 

 

Kundi: Ausgangssituation  500 KW-Sender in Wien, stellt fest, das es keine einzige Untersuchung zu Mobilfunk gibt. Es gibt keine Studie zu Langzeiteffekten.

Es gibt rätselhafte Effekte im zellulären bereich, die noch viel Forschung erfordern.

Kärntner Studie von Kundi: GSM-Belastung überwiegt alle anderen Elektromagnetischen Belastungen, Herz-Kreislaufbeschwerden signifikant erhöht, auch wenn Leute nicht ängstlich sind.

Die Behauptung, dass die Angst Ursache der beschwerden ist, ist eine Schutzbehauptung der Betreiber.

 

 

Hartenstein: Rinderstudie wurde von Betreibern mitfinanziert, Höfe wurden manipuliert ausgesucht, Ergebnisse wurden „nachjustiert“

Sender wurden teilweise erst kurz vor der Studie montiert,  die Zusammenhänge lagen auf der Hand: chronischer Stress (Kortisol), Immunschwäche, Missbildungen

Staatsministerium stoppte die Herausgabe, Dr. Klitzing untersucht Blut von Kindern vor und nach dem Aufstellen von Sendern

 

 

Kerschner: Telekommunikationsgesetz als Gesundheitsschutz wäre kein schlechter Ansatz, die wissenschaftliche Lage ist unsicher und die Beweislast liegt bei der Behörde.

Das EU-Recht sieht Vorsorge als Grundsatzgedanken vor, also die Vermeidung erheblicher Restrisiken. Wäre einer Verhältnismäßigkeitsprüfung zu unterziehen.

Zitat: Gesundheitsschutz geht vor Wirtschaftlichkeit.

Dies ist ein eindeutiges Signal für strenge Vorsorgewerte. Das Telekommunikationsgesetz entspricht nicht diesem EU-Recht, es wird nicht konsequent angewendet.

Der Versorgungsauftrag der Betreiber ist nicht zu absolutieren !!

Mit einem entsprechenden Bundesgesetz wären auch die Länder entlastet.

Derzeit müsste der Geschädigte nachweisen, dass eine wesentliche Beeinträchtigung der Nutzung der Wohnung vorliegt und die Kausalität zur Strahlung. Das ist derzeit unmöglich.

Man könnte mit dem Grundeigentümer vereinbaren, dass der SVW eingehalten wird, wenn das nicht geschieht, dann kann man auf Unterlassung klagen.

Man könnte auch Strahlung als unmittelbare Zuleitung (wie beim Wasser auf das Nachbargrundstück) interpretieren und daraus rechtliche Konsequenzen fordern. Ob ein Richter das jedoch akzeptiert ist mehr als fraglich.

Bis 2003 müssen nach EU die UMTS-Netze stehen.

 

 

Merkl:

 

Schlafbereich  0,01 bis 1µW/m2

50 – 200 µW/m2 schon baubiologisch bedenklich

E-Smog kann eindeutig die Gesundheit gefährden (viele Beispiele)

Nach Prof Kaes und Klitzing sind 10µW/m2 anzustreben (Aussenbereich), 1µW/m2 im Schlafbereich