Der
Gemeinderat der Stadtgemeinde Bad Aussee beschließt in seiner Sitzung am
13.
September 2001
1) Auf Grund des hohen
Unsicherheitsfaktors bezüglich der Auswirkungen der Strahlungen von
Handy-Masten auf die Gesundheit der Bevölkerung derartige Einrichtungen
weder auf Gebäuden noch auf Liegenschaften des Gemeindegutes
und des Öffentlichen Gutes der Stadtgemeinde Bad Aussee installieren zu
lassen.
2) Die Eigentümer von Gebäuden und
Liegenschaften im Gemeindegebiet dringend zu ersuchen, im Interesse ihrer eigenen
Gesundheit und der Gesundheit ihrer unmittelbaren und mittelbaren Nachbarn vor
Installierung von Handy-Masten das Einvernehmen mit der Stadtgemeinde
herzustellen, soweit dies nicht ohnehin durch das Steiermärkische Baugesetz
zwingend vorgesehen ist.
3) Die sogenannte „Salzburger Resolution“
zu unterstützen.
Der Antrag
wird einstimmig angenommen.