IP/03/1416
Brüssel, 20.10.2003
Die Europäische Kommission hat der
italienischen Präsidentschaft gratuliert für die politische Einigung auf der
heutigen Ratssitzung über Rechtsvorschriften zum Schutz der Gesundheit und der
Sicherheit der Arbeitnehmer vor elektromagnetischen Feldern und Wellen. Nach
der Richtlinie müssen die Arbeitgeber die Gefährdung ihrer Arbeitnehmer durch
elektromagnetische Felder, wie z. B. durch Stromerzeugung, Rundfunk- und
Fernsehantennen, Mobilfunkantennen, Radaranlagen oder große Schmelzöfen in der
Metallindustrie, bewerten. In der Richtlinie sind Problembereiche festgelegt,
die in dieser Risikobewertung erfasst werden sollten, z. B. bestimmte direkte
und indirekte Wirkungen wie Interferenz mit medizinischen Geräten, z. B.
Herzschrittmachern, oder Entzündung entflammbarer Gegenstände.
„Wir alle stehen in der Pflicht, einen besseren Schutz für die Gesundheit
und die Sicherheit der Arbeitnehmer gegen die Gefährdung am Arbeitsplatz zu
erreichen“ erklärt Frau Anna Diamantopoulou,
Kommissarin für Beschäftigung und Soziales. „Die vorliegenden
wissenschaftlichen Daten zeigen, dass die übermäßige Belastung durch
elektromagnetische Felder schwerwiegende Folgen für die Gesundheit der
Arbeitnehmer haben können. Die Richtlinie sieht Vorbeugungsmaßnahmen zum Schutz
der Gesundheit und der Sicherheit der Arbeitnehmer vor, insbesondere gegen
induzierte Elektroströme im Körper, Elektroschocks und Verbrennungen sowie
Absorption von Wärmeenergie, die durch elektromagnetische Felder erzeugt wird“.
Die Richtlinie legt Expositionshöchstwerte fest sowie Grenzwerte, bei denen
die Arbeitgeber Vorbeugungsmaßnahmen ergreifen müssen. Je nach Ergebnis der
Risikobewertung kann ferner von den Arbeitgebern verlangt werden, einen
Aktionsplan für die organisatorischen und technischen Maßnahmen zu erstellen,
um die Belastungspegel zu verringern und Warnschilder in Bereichen mit
übermäßigen Belastungspegeln elektromagnetischer Felder aufzustellen. Ferner
werden die Arbeitgeber gebeten, die potenziell gefährdeten Arbeitnehmer
angemessen zu unterrichten und auszubilden.
Bei öffentlich zugänglichen Arbeitsplätzen müssen die Arbeitgeber keine neue
Bewertung der Belastungspegel durchführen, falls bereits eine Bewertung
entsprechend der Empfehlung des Rats 1999/519/EG über die Begrenzung der
Exposition der allgemeinen Bevölkerung gegenüber elektromagnetischen Feldern
durchgeführt worden ist und diese Bewertung Sicherheitsrisiken ausschließt.
Wissenschaftliche Daten zeigen, dass eine übermäßige Belastung durch
elektromagnetische Felder schwerwiegende Folgen für die Gesundheit der
Arbeitnehmer haben kann. Mit der Richtlinie sollen Vorbeugungsmaßnahmen
insbesondere gegen induzierte Elektroströme im Körper, Elektroschocks und
Verbrennungen und die Absorption von Wärmeenergie infolge elektromagnetischer
Felder festgelegt werden. Wichtig ist eine angemessene medizinische
Überwachung, damit Fachärzte eventuelle Verletzungen rechtzeitig
diagnostizieren können.
Der Vorschlag gilt für alle Tätigkeitsbereiche, insbesondere jedoch für die
durch ein hohes Bestrahlungsrisiko gefährdeten Arbeitnehmer. Hierzu gehören
Arbeitnehmer in der Schwerindustrie beispielsweise bei der Stahlerzeugung oder
der Metallveredelung. Ferner betroffen sind Arbeitnehmer, die längere Zeit in
der Nähe von Fernseh- oder Rundfunkanlagen, Radaranlagen und Mobilfunkmasten
arbeiten, und sogar Kassierer, die langfristig Diebstahlsicherungsanlagen in
Kaufhäusern ausgesetzt sind.
Dies ist die dritte Richtlinie eines Pakets von vier Gesundheits- und Sicherheitsrichtlinien zum Schutze der Arbeitnehmer vor physikalischen Einwirkungen. Zu Lärm und Vibrationen wurden bereits Richtlinien verabschiedet, wobei eine vierte Richtlinie zur optischen Strahlung nächstes Jahr von der Kommission vorgeschlagen werden soll.