Pressemitteilung / Kurzbericht

 

Die vielfach diskutierte Problematik des „Mobilfunks im Spannungsfelds zwischen Kommerz, Gesundheit und demokratischer Kultur“ stand im Mittelpunkt einer gut gut besuchten Veranstaltung am 26. April 2006 in Kapfenberg. Eingeladen dazu hatte die steiermärkische Umweltanwältin MMag. Ute Pöllinger. Unterstützt wurde die Veranstaltung von zahlreichen Institutionen:

 

Steiermärkischer Städtebund

Steiermärkischer Gemeindebund

Gesundheitsressort des Landes Steiermark

Österreichische Ärztekammer

Kinderbüro Steiermark

KIJA Kinder- und Jugendanwaltschaft Steiermark

Landesschulrat Steiermark

Landeselternvereinsverband Steiermark

Naturschutzbund Steiermark

Referat für Nachhaltigkeit der Diözese Graz Seckau

Mieterschutzverband Stmk.

Schuldnerberatung

Gesunde Gemeinde – Styria Vitalis

ETC-Europ.Trainings- und Forschungszentrum für Menschenrechte und Demokratie

GPA – Gewerkschaft der Privatangestellten

 

 

Hauptreferent war Dr. Gerd Oberfeld, Umweltmediziner des Landes Salzburg und Referent für Umweltmedizin der Österreichischen Ärztekammer.

Anhand mehrerer Studien belegte er ein mittel- und längerfristig erhebliches gesundheitliches Risiko sowohl aus dem Gebrauch des Handys als auch aus der Nachbarschaft zu Mobilfunkbasisstationen. Kurzfristig seien im Umfeld solcher Funkanlagen deutliche Befindlichkeitsstörungen nachweisbar, längerfristig muss mit Verweis auf das Ergebnis der REFLEX-Studie ein Zusammenhang mit schwerwiegenden Störungen im zellularen Bereich gerechnet werden.

 

Die rechtlichen Konsequenzen aus diesem medizinischen Befund zog Dr. E.CH. Schöpfer vom Österreichischen Institut für Menschenrechte in Salzburg.

Er diagnostizierte eine unbefriedigende Lage der Gesetzgebung und der Rechtsprechung in Österreich. Für betroffene Bürger sah er aber aufgrund der eindeutigen Bestimmungen in der Europäischen Menschenrechtskonvention Möglichkeiten, ihre Grundrechte auf Schutz von Gesundheit, Leben und Eigentum nach Ausschöpfung des innerstaatlichen Instanzenzuges in Form von Sammelklagen direkt an den Europäischen Gerichtshof in Straßburg erfolgreich durchzusetzen.

 

Diese mangelhafte österreichische Rechtslage konkretisierte Fr. Mag. Andrea Teschinegg Referentin für Baurecht der Steiermärkischen Landesregierung am Beispiel der Bewilligungspraxis von Sendeanlagen. Die entscheidende Frage der Gesundheit ist von den örtlichen Instanzen nicht zu prüfen. Für die umwohnende Bevölkerung gibt es bloß das schwache Recht der Anhörung. Kritisch zur bisherigen Verwaltungspraxis merkte sie jedoch an, dass die Prüfung der Fragen des Straßen,-Orts- und Landschaftsbildes durch die Baubehörden der 1. und 2. Instanz häufig mangelhaft erfolge.

 

Mag. Harald Gerstgrasser, Professor für Physik am BORG Bad Aussee berichtete von seinen seit mehreren Jahren durchgeführten und zweimalig vom Unterrichtsministerium ausgezeichneten Unterrichtsprojekten zum Thema Mobilfunk.

In seinen Ausführungen machte er auch den gigantischen ökonomischen Hintergrund deutlich und verwies zudem auf Folgeprobleme abseits der Gesundheit wie etwa Suchtverhalten und Verschuldung Jugendlicher .Konkreter Erfolg seiner Bildungsarbeit ist ein Handyverbot an der Schule durch den Beschluss des Schulgemeinschaftsausschusses sowie die Schaffung einer kritischen Haltung der kommunalen Politik.

 

Diesen notwendig verantwortlichen Umgang mit dem Thema stellte der Bad-Ausseer Bürgermeister Otto Marl dar. Einerseits beklagte er die mangelnde Kompetenz der örtlichen Politik, andererseits bekannte er sich dazu, die gegebenen geringen Möglichkeiten zum Wohle der BürgerInnen so weit als möglich auszuschöpfen und so zumindest bestmögliche aber letztlich unbefriedigend bleibende Kompromisse zu erreichen.

 

Die in den Referaten durchgehend kritische Problemsicht fand auch in der allgemeinen Diskussion ihre Bestätigung. Betroffene BürgerInnen beklagten ihr oft jahrelanges Leid und die Machtlosigkeit, ihre berechtigten Anliegen durchsetzen zu können. Das Gefühl von der Politik in Stich gelassen zu sein war vorherrschend. Mit zahlreichen Fragen nach technischen Möglichkeiten zeigten die DiskutantInnen aber auch hohen Realitätssinn. In ähnlicher Weise betonten die Vertreter des Städte- und Gemeindebundes ihren Wunsch, die konfliktbeladenen widersprüchlichen Interessen auch unter den gegebenen rechtlichen Rahmenbedingungen zu entschärfen.

 

Insgesamt machte die Veranstaltung deutlich, dass Gesellschaft und Politik in der Frage der mobilen Kommunikation, so wie in vielen anderen drängenden Fragen der Gegenwart (Energie, Gentechnik etc.) auch, vor notwendigen neuen Weichenstellungen stehen. Antworten darauf sind in einem weitergehenden öffentlichen Diskurs zu suchen. Dies setzt eine wirtschaftstunabhängige Information der breiten Öffentlichkeit voraus. Die bisherige Dominanz einseitiger Wirtschaftsinteressen ohne Rücksicht auf festgeschriebene Grundrechte kann ohne massiven Verlust des Vertrauens in die Demokratie nicht länger aufrecht erhalten werden. Die entscheidende Grundfrage, was wir als Gesellschaft eigentlich wollen, liegt bei jedem Einzelnen und kann nicht delegiert werden. Die Vielfalt grundsätzlich berechtigter Interessen ist mit der hochentwickelten Vielfalt heutiger technischer Möglichkeiten neu in Einklang zu bringen. Mit einem Wort: demokratische Politik im besten Sinn des Wortes, als bewusste wert- und interessensgebundene Entscheidung, unter Einbeziehung aller BürgerInnen, tut not.

 

Die Veranstaltung fand auch in einer konkreten Resolution ihren Ausfluss. Gefordert werden:

 

 

Ingrid Grubauer