Die vielfach diskutierte Problematik des „Mobilfunks im
Spannungsfelds zwischen Kommerz, Gesundheit und demokratischer Kultur“
stand im Mittelpunkt einer gut gut besuchten Veranstaltung am 26. April 2006 in
Kapfenberg. Eingeladen dazu hatte die steiermärkische Umweltanwältin MMag. Ute
Pöllinger. Unterstützt wurde die Veranstaltung von zahlreichen Institutionen:
Steiermärkischer Städtebund
Steiermärkischer Gemeindebund
Gesundheitsressort des Landes Steiermark
Österreichische Ärztekammer
Kinderbüro Steiermark
KIJA Kinder- und Jugendanwaltschaft
Steiermark
Landesschulrat Steiermark
Landeselternvereinsverband Steiermark
Naturschutzbund Steiermark
Referat für Nachhaltigkeit der Diözese Graz
Seckau
Mieterschutzverband Stmk.
Schuldnerberatung
Gesunde Gemeinde – Styria Vitalis
ETC-Europ.Trainings- und Forschungszentrum
für Menschenrechte und Demokratie
GPA – Gewerkschaft der Privatangestellten
Hauptreferent war Dr.
Gerd Oberfeld, Umweltmediziner des Landes Salzburg und Referent für
Umweltmedizin der Österreichischen Ärztekammer.
Anhand mehrerer Studien
belegte er ein mittel- und längerfristig erhebliches gesundheitliches Risiko
sowohl aus dem Gebrauch des Handys als auch aus der Nachbarschaft zu Mobilfunkbasisstationen.
Kurzfristig seien im Umfeld solcher Funkanlagen deutliche Befindlichkeitsstörungen
nachweisbar, längerfristig muss mit Verweis auf das Ergebnis der REFLEX-Studie
ein Zusammenhang mit schwerwiegenden Störungen im zellularen Bereich gerechnet
werden.
Die rechtlichen Konsequenzen
aus diesem medizinischen Befund zog Dr. E.CH. Schöpfer vom
Österreichischen Institut für Menschenrechte in Salzburg.
Er diagnostizierte eine
unbefriedigende Lage der Gesetzgebung und der Rechtsprechung in Österreich. Für
betroffene Bürger sah er aber aufgrund der eindeutigen Bestimmungen in der
Europäischen Menschenrechtskonvention Möglichkeiten, ihre Grundrechte auf
Schutz von Gesundheit, Leben und Eigentum nach Ausschöpfung des
innerstaatlichen Instanzenzuges in Form von Sammelklagen direkt an den Europäischen
Gerichtshof in Straßburg erfolgreich durchzusetzen.
Diese mangelhafte
österreichische Rechtslage konkretisierte Fr. Mag. Andrea Teschinegg
Referentin für Baurecht der Steiermärkischen Landesregierung am Beispiel der
Bewilligungspraxis von Sendeanlagen. Die entscheidende Frage der Gesundheit ist
von den örtlichen Instanzen nicht zu prüfen. Für die umwohnende Bevölkerung
gibt es bloß das schwache Recht der Anhörung. Kritisch zur bisherigen Verwaltungspraxis
merkte sie jedoch an, dass die Prüfung der Fragen des Straßen,-Orts- und
Landschaftsbildes durch die Baubehörden der 1. und 2. Instanz häufig mangelhaft
erfolge.
Mag. Harald Gerstgrasser, Professor für
Physik am BORG Bad Aussee berichtete von seinen seit mehreren Jahren
durchgeführten und zweimalig vom Unterrichtsministerium ausgezeichneten
Unterrichtsprojekten zum Thema Mobilfunk.
In seinen Ausführungen
machte er auch den gigantischen ökonomischen Hintergrund deutlich und verwies
zudem auf Folgeprobleme abseits der Gesundheit wie etwa Suchtverhalten und
Verschuldung Jugendlicher .Konkreter Erfolg seiner Bildungsarbeit ist ein
Handyverbot an der Schule durch den Beschluss des Schulgemeinschaftsausschusses
sowie die Schaffung einer kritischen Haltung der kommunalen Politik.
Diesen notwendig
verantwortlichen Umgang mit dem Thema stellte der Bad-Ausseer Bürgermeister
Otto Marl dar. Einerseits beklagte er die mangelnde Kompetenz der örtlichen
Politik, andererseits bekannte er sich dazu, die gegebenen geringen Möglichkeiten
zum Wohle der BürgerInnen so weit als möglich auszuschöpfen und so zumindest
bestmögliche aber letztlich unbefriedigend bleibende Kompromisse zu erreichen.
Die in den Referaten durchgehend kritische Problemsicht fand auch in der allgemeinen Diskussion ihre Bestätigung. Betroffene BürgerInnen beklagten ihr oft jahrelanges Leid und die Machtlosigkeit, ihre berechtigten Anliegen durchsetzen zu können. Das Gefühl von der Politik in Stich gelassen zu sein war vorherrschend. Mit zahlreichen Fragen nach technischen Möglichkeiten zeigten die DiskutantInnen aber auch hohen Realitätssinn. In ähnlicher Weise betonten die Vertreter des Städte- und Gemeindebundes ihren Wunsch, die konfliktbeladenen widersprüchlichen Interessen auch unter den gegebenen rechtlichen Rahmenbedingungen zu entschärfen.
Insgesamt machte die
Veranstaltung deutlich, dass Gesellschaft und Politik in der Frage der mobilen
Kommunikation, so wie in vielen anderen drängenden Fragen der Gegenwart (Energie,
Gentechnik etc.) auch, vor notwendigen neuen Weichenstellungen stehen.
Antworten darauf sind in einem weitergehenden öffentlichen Diskurs zu suchen.
Dies setzt eine wirtschaftstunabhängige Information der breiten Öffentlichkeit
voraus. Die bisherige Dominanz einseitiger Wirtschaftsinteressen ohne Rücksicht
auf festgeschriebene Grundrechte kann ohne massiven Verlust des Vertrauens in
die Demokratie nicht länger aufrecht erhalten werden. Die entscheidende
Grundfrage, was wir als Gesellschaft eigentlich wollen, liegt bei jedem
Einzelnen und kann nicht delegiert werden. Die Vielfalt grundsätzlich
berechtigter Interessen ist mit der hochentwickelten Vielfalt heutiger
technischer Möglichkeiten neu in Einklang zu bringen. Mit einem Wort:
demokratische Politik im besten Sinn des Wortes, als bewusste wert- und
interessensgebundene Entscheidung, unter Einbeziehung aller BürgerInnen, tut
not.
Die Veranstaltung fand auch
in einer konkreten Resolution ihren Ausfluss. Gefordert werden:
Ingrid Grubauer