Ö S T E R R E I C H I S C H E Ä R Z T E K A M M E R
Körperschaft öffentlichen Rechts
Mitglied der World Medical Association
Österreichischer Verband für Elektrotechnik (ÖVE)
Eschenbachgasse 9, 1010 Wien
zHd Frau Mag. Zbiral
per e-mail s. zbiral@ove.at
Österreichisches Normungsinstitut (ON)
Heinestraße 38, 1020 Wien
zHd Herrn Dr. Karl Grün
per e-mail karl.gruen@on-norm.at
WIEN, I.,
Weihburggasse 10 - 12
Postfach 213
1011 WIEN
Unser Zeichen: ak Ihr Schreiben vom: Ihr Zeichen: Wien, am 29.September 2005
Betrifft: Einspruch der Österreichische Ärztekammer zur Verabschiedung der Vornorm
ÖVE/ÖNORM E 8850 vom 1.8.2005.
Sehr geehrter Herr Dr. Grün,
sehr geehrte Frau Mag. Zbiral!
Die Österreichische Ärztekammer erhebt Einspruch gegen die Verabschiedung des vorliegenden
Entwurfs der Vornorm ÖVE/ÖNORM E 8850 vom 1.8.2005
Der Einspruch wird wie folgt begründet:
1. Unter Punkt 1 Anwendungsbereich ist der Zweck der Norm wie folgt definiert:
„Zweck der vorliegenden Bestimmung ist es, Grenzwerte für die Exposition durch
elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder (EMF) festzulegen, deren
Einhaltung Schutz gegen bekannte schädliche Effekte auf die Gesundheit bietet.
Das Schutzziel soll durch die Vorgabe von Basisgrenzwerten und Referenzwerten
erreicht werden.“
Nun sind die im Entwurf definierten Basisgrenzwerte und Referenzwerte zum Teil
um Größenordnungen über jenen Expositionen, bei denen in der Literatur in substantiellen
Umfang und Qualität eine Reihe von schädliche Effekten auf die Gesundheit,
oder besser gesagt Krankheiten dokumentiert sind. Es stellt sich die Frage,
welchen Wert ein Dokument hat, das nachweislich die bestehende Evidenz negiert.
2. Eine wissenschaftliche Diskussion über fachlich und sachlich notwendige alternative
Grenzwertkonzepte war für die Österreichische Ärztekammer in der Arbeitsgruppe
nicht möglich, da vor der Aufnahme des Vertreters der Österreichischen Ärztekammer
eine Orientierung an den Vorschlägen von ICNIRP bereits vor zwei Jahren
beschlossen worden war.
3. Das Dokument orientiert sich an den Vorschlägen der ICNIRP aus 1998 und entspricht
daher nicht dem Stand der medizinischen Wissenschaften und Erfahrungen.
Die Referenzwerte des Dokumentes sind in keiner Weise geeignet, den erforderlichen
Schutz der individuellen und öffentlichen Gesundheit zu garantieren. Vielmehr
besteht Grund zur Annahme, dass Öffentlichkeit und Politik auf ein fachlich unzureichendes
Dokument vertrauen und damit erforderliche Maßnahmen zur Expositionsvermeidung
und Reduktion unterbleiben.
4. Die IARC stufte im Juni 2001 niederfrequente magnetische Wechselfelder aufgrund
der epidemiologischen Evidenz bei kindlichen Leukämien als „possible human carcinogen“
ein. Aufgrund der Bestätigung der karzinogenen Wirkung durch aktuelle
Tierversuche [Löscher 2004] ist eine Verschärfung der Einstufung als definitives
Karzinogen, wie im Bericht des California Departments of Health vom Juni 2002
angeführt, angezeigt. Risikoerhöhungen bei kindlichen Leukämien wurden etwa bei
Mittelwerten von etwa 200 nT (50/60 Hz) gefunden. Die Vornorm ÖVE/ÖNORM E
8850 sieht zum „Schutz“ der Allgemeinbevölkerung einen Referenzwert von
100.000 nT vor.
5. Aktuelle Untersuchungen des REFLEX Projektes zeigen bei verschiedenen Zellen
(in vitro) bei Einhaltung der Referenzwerte dieser Vornorm ÖVE/ÖNORM E 8850
sowohl für niederfrequente magnetische Wechselfelder als auch für hochfrequente
elektromagnetische Wellen im Frequenzbereich des Mobilfunks unter anderem Einzel-
und Doppelstrangbrüche der Chromosomen, also gentoxische Effekte. Diese
Ergebnisse werden durch Tierversuche (in vivo) bestätigt und unterstützt.
6. Die ärztliche Erfahrung zeigt, dass immer mehr Menschen bei gewissen umweltbezogenen
Feldeinwirkungen mit zum Teil ernsthaften Störungen des Regulationssystems
und der Ausbildung von Krankheiten reagieren. Diese Erfahrungen werden
durch epidemiologische Untersuchungen unterstützt. Diese Tatsachen werden in
der Vornorm ÖVE/ÖNORM E 8850 nicht berücksichtigt.
7. Eine Unterstützung der Vornorm ÖVE/ÖNORM E 8850 wird aus haftungsrechtlichen
Überlegungen abgelehnt, da nicht ein Dokument mitgetragen werden kann,
das offensichtlich die erforderlichen Schutzerwartungen nicht erfüllt.
8. Aus ärztlicher Sicht benötigen wir in Österreich eine offene, ernsthafte, den Prinzipien
der Gesundheit verpflichtete Diskussion mit der Festlegung von verbindlichen
Referenzwerten auf einem hohen Schutzniveau. Es wird angeregt eine entsprechende
Arbeitsgruppe im Rahmen der österreichischen Akademie der Wissenschaften
einzurichten.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Präs. Dr. Othmar Haas eh. Dr. Reiner Brettenthaler
Leiter des Referates Umweltmedizin Präsident
GRENZWERTE, Empfehlungen und Effekte für gepulste elektromagnetische Mobilfunkwellen im Vergleich
Strahlungswerteangaben
(Leistungsflußdichte) jeweils in Mikrowatt pro Quadratmeter = µW/m², Stand
Jänner 2004
(Quelle: Baubiologie Maes, u. a.)
WHO u. ICNIRP = Internationale Kommission zum Schutz vor nicht - ionisierender Strahlung bzw. EU-Rats-Empfehlung
UMTS-2000: 10.000.000 µW/m2
GSM-1800: 9.000.000µW/m2
GSM- 900: 4.500.000 µW/m2
Deutschland (26. BImSchV, 1997) und
Österreich Vornorm ÖVE/ÖNORM E 8850 (ex 2006):
UMTS-2000: 10.000.000 µW/m2
GSM-1800 : 9.000.000 µW/m2
GSM-900: 4.500.000 µW/m2
Salzburger Vorsorgewert (ex 2002) in Gebäuden
Frequenzunabhängig, Summe aller Anlagen
1 µW/m2
außerhalb von Gebäuden
Frequenzunabhängig, Summe aller Anlagen
10µW/m2
Schweiz
GMS-1800
95.500 µW/m2
GSM-900
42.4000 µW/m2
Italien
frequenzunabhängig
100.000 µW/m2
Qualitätsziel je Anlage
1 µW/m2
Ungarn, Polen, Bulgarien, Russland, China (für die Summe aller Anlagen)
100.000 µW/m2
Ehemalige Sowjetunion
20.000 µW/m2
unter 0,001 µW/m2 : Optimale Funktion eines Handys (Mobiltelefons) gewährleistet!
< 0,000.001 µW/m2 natürliche Hintergrundstrahlung auf der Erde!
> 100.000 µW/m2 Mobilfunkbasisstation in 15-20 m (Maes, Merkel u.a.1994-2002), 50 m:5-20.000,
in 100m: 1-5.000, in 500m: 0,1-500µW/m2 (Sichtkontakt)
> 100.000 µW/m2 DECT -Schnurlostelefon Basisstation in 30-50cm (Maes 1996-2002), in 1m: 10.000-
40.000, in 5m: 400-1600,in 20 m: 25-100µW/m2
Effekte mit Angabe der jeweiligen Studie samt Jahr der Veröffentlichung in Klammer:
20.000 µW/m2 Direkter Effekt auf Ionenkanäle von Zellen( D´Inzeo 1988)
13.000 µW/m2 Doppelte Zunahme von Leukämien bei Erwachsenen (Dolk 1997)
10.000 µW/m2 Schädigung von Hirnnervenzellen bei Ratten ( Salford u.a.2003)
DNA-Schäden (Phillips 1998,Verschave 1994,Lai 1996 u. a.)
Störung des Immunsystems bei Mäusen (Fresenko 1999)
Stimulation von T-Zellen u. Makrophagen (Novoselova 1999)
1.000-
5.000 µW/m2 Öffnung der Blut-Hirnschranke bei Ratten (Salford 1999,u.a.)
1.600 µW/m2 Unfruchtbarkeit bei Mäusen nach 6 Monaten (Magras u.a.19997)
1.000 µW/m2 Im EEG nachweisbare Hirnstromveränderungen (v. Klitzing u.a.)
Störungendes Immunsystems (Bruvere 1988 u.a.)
800 µW/m2 Calcium –Ionen -Veränderungen in der Zelle (Schwartz 1990 u.a.)
500 µW/m2 Kopfschmerzen und Veränderungen im Nervensystem (Navarro 2002)
200 µW/m2 Störungen an Zellmembranen (Marinelli 1999)
100 µW/m2 Fa. BMW für seine weltweit tätigen MitarbeiterInnen bei DECT-Basistationen
bis 10 µW/m2 Bewertung ÖKO -Test 4/2001 als niedrige Belastung,
Beeinflussung des Wachstums von Hefezellen
10-100 µW/m2 mittlere Belastung,
> 100 µW/m2 hohe Belastung (Absprache mit Maes, Dr. v. Klitzing, Prof. Käs (Uni
Bundeswehr Neubiberg)
0,2 µW/m2 Gesundheitsschädigung von Säugetieren (Lundquist/BEMS 2002)
0,01 µW/m2 Baubiologie für Schlafbereich( Maes/IBN 2003)
Landessanitätsdirektion Salzburg für DECT -Telefone (2002)
Veränderte Kalziumabgabe menschlicher Hirnzellen ( Bahmeier)
Sonneneinstrahlung auf die Erde, nicht gepulst (Leitgeb u .a.)