Neben den enormen wirtschaftlichen Interessen der Mobilfunkindustrie haben Jugendschutz, Gesundheitsvorsorge, Bürgerrechte und Naturschutz keine Priorität. Führende Experten beleuchten die Schattenseite des "mobilen Megabooms" Die Umweltanwältin des Landes Steiermark, Frau MMag. Ute Pöllinger lädt zu einer Informationsveranstaltung ein unter dem Titel

 

MOBILFUNK

im Spannungsfeld zwischen

Kommerz, Gesundheit und demokratischer Kultur

 

26.  April 2006

14.30 –17.30  Uhr

Kapfenberg, Festsaal Haus der Begegnung „Schirmitzbühel“

 

Pressegespräch um 13:00 Uhr vor Ort

 

Referenten:

 

Medizin:          Dr. Gerd Oberfeld,  Umweltmediziner des Landes Salzburg
                                                            Referent für Umweltmedizin der Österr. Ärztekammer 

Recht:             Dr. E. Ch. Schöpfer,  Österr. Inst. für Menschenrechte, Salzburg

Baurecht:        Mag. Andrea Teschinegg  FA 13B Baurecht

Schule:           Mag. Harald Gerstgrasser, BORG Bad Aussee

Gemeinden:   Bgm. Otto Marl, Bad Aussee

 

Moderation: Umweltanwältin Fr. MMag. Ute Pöllinger

 

 

Ehrenschutz:

      Bgm. Mag. Brigitte Schwarz, Kapfenberg

      Landesrat für Gesundheit Mag. Hirt

 

Zielgruppen:

      Gemeindevertreter

      Ärzte

      Juristen

      Lehrer, Eltern, Schüler

      Bürger

 

Mitveranstalter und Unterstützer:

Städtebund

Gemeindebund

Gesundheitsressort des Landes Steiermark

Österreichische Ärztekammer

Kinderbüro Steiermark

KIJA Kinder- und Jugendanwaltschaft Steiermark

Landesschulrat Steiermark

Landeselternvereinsverband Steiermark

Naturschutzbund Steiermark

Referat für Nachhaltigkeit der Diözese Graz Seckau

Mieterschutzverband Stmk.

Schuldnerberatung

Gesunde Gemeinde – Styria Vitalis


Zum Thema:

 

Gemeinden/Recht: 
Immer öfter wenden sich Bürgermeister an die Umweltanwaltschaft. Durch den Ausbau der Mobilfunknetze und die Aufstellung weiterer Sendeanlagen nimmt die Besorgnis der Bevölkerung spürbar zu. Viele Anrainer solcher Anlagen befürchten negative gesundheitliche Auswirkungen der permanenten Bestrahlung und fordern vermehrt auf lokaler Ebene die politische Verantwortung und Initiative der Bürgermeister und der Gemeindevertretungen ein.
Effiziente rechtliche oder wirtschaftliche Instrumente um diese Verantwortung wahrzunehmen zu können, fehlen aber auf Gemeindeebene nahezu vollständig: Kompetenzrechtlich besteht das Problem, dass der Schutz von Leben und Gesundheit gegenüber Gefahren von Fernmeldeanlagen ein typischer Regelungsaspekt des Fernmeldewesens und damit ausschließliche Bundeskompetenz ist. Der Landesgesetzgeber hat daher für freistehende Antennentragmastanlagen Regelungen nur über den Umweg des Ortsbild- und Naturschutzes getroffen, die aber kaum geeignet sind, die bestehenden Problemstellungen zu lösen. Die Konflikte, die mit der oft überraschenden Aufstellung solchen Anlagen entstehen, sind in den fehlenden Anrainerrechten und der Besorgnis der Anrainer begründet. Gerade der Gesundheitsaspekt kann von den lokalen Behörden - oft genug zum Unverständnis der Bevölkerung - in ihrer Beurteilung nicht herangezogen werden.
Prof.  F. Kerschner, Univ. Linz: „Verwaltungsbehörden und Gerichte schieben das Problem wie eine heiße Kartoffel hin und her“. Niemand wolle die Verantwortung übernehmen – aus einem einfachen Grund – „ es geht um sehr viel Geld.“

Auf juristischer Ebene werden ernsthafte Zweifel laut, dass die von Betroffenen erlebte Ohnmacht, sich auf irgendeinem Weg rechtliches Gehör zu verschaffen mit der Wahrung unserer Bürger-, Grund- und Menschenrechte vereinbar ist. Das Österreichische Institut für Menschenrechte hat sich mit der Problematik befasst und sieht neue Möglichkeiten, Schritte gegen die vorliegenden Rechtsverletzungen zu unternehmen.

 
Medizin/Gesundheit:
Auf allen naturwissenschaftlichen Nachweisebenen zeigen sich für Mobilfunk-strahlung Schädigungen der Erbsubstanz bzw. ein erhöhtes Risiko für gewisse Tumoren. Und das nicht nur im Zell- und Tierversuch, sondern erstmals auch in breit angelegten epidemiologischen Untersuchungen am Menschen. (Studien REFLEX, TNO, u.a.) In der dichter werdenden Datenlage zu gesundheitlichen Auswirkungen der Mobilfunkstrahlung von Sendeanlagen, Schnurlostelefonen, WLAN und Handys sieht die Österreichische Ärztekammer dringenden Handlungsbedarf zum vorsorglichen Schutz von Nutzern und Anrainern.
Gesundheitsministerium und Oberster Sanitätsrat empfahlen kürzlich sorgsamen Umgang mit dieser Technologie.
ÖÄK-Präsident Brettenthaler begrüßte am 29.12.05 die Empfehlungen des Gesundheitsministeriums und vermerkte in einer Aussendung, dieser Vorstoß sei ein Zeichen dafür, dass sich das Vorsorgeprinzip nunmehr auch bei heikleren, mit Wirtschaftsinteressen stark verflochtenen Angelegenheiten im Gesundheits-ministerium durchsetze.
               www.oeaek.at                                         www.bmgf.at
 
Schule/Kinder:
Entsprechend der Empfehlung des Obersten Sanitätsrates sollten „Netzbetreiber jedenfalls aggressives Marketing von Handys im Hinblick auf die Zielgruppe der Kinder und Jugendlichen unterlassen.“ Diese Empfehlung kommt reichlich spät, denn es hat fast jedes Kind heute schon sein eigenes Handy - sozialer Druck unter Schulkollegen – man muss dazugehören!  Schuldnerberatungen orten das Handy als Schuldenfalle Nr.1. Lehrer klagen über die Störung im Unterricht und steigende Konzentrationsprobleme. Nach Aussagen der medizinischen Wissenschaft sind gerade Kinder und Jugendliche besonders zu schützen. Siehe dazu:  Esmog-Folder des Kinderbüro Steiermark 
 
Probleme in der Landwirtschaft:
Auch in der Steiermark klagen Bauern über auffällige Verhaltungsstörungen, Unfruchtbarkeit und Missgeburten bei Rindern und Schweinen in der Nähe von Sendeanlagen. 
 
Weiter wichtige Aspekte:
Immobilienwertverluste
Versicherung 
Haftungsfragen
Mieterschutz
Gesundheit am Arbeitsplatz
 
Kontakt:   Umweltanwältin MMag. Ute Pöllinger, 0316/877-2965, 
               DI I. Grubauer, 0316-422496, ingrid.grubauer@inode.at