Neben
den enormen wirtschaftlichen Interessen der Mobilfunkindustrie haben Jugendschutz,
Gesundheitsvorsorge, Bürgerrechte und Naturschutz keine Priorität. Führende Experten
beleuchten die Schattenseite des "mobilen Megabooms" Die Umweltanwältin
des Landes Steiermark, Frau MMag. Ute Pöllinger lädt zu einer Informationsveranstaltung ein unter dem Titel
MOBILFUNK
im Spannungsfeld zwischen
Kommerz, Gesundheit und
demokratischer Kultur
Pressegespräch um 13:00 Uhr vor Ort
Referenten:
Medizin: Dr. Gerd
Oberfeld, Umweltmediziner des Landes
Salzburg
Referent
für Umweltmedizin der Österr. Ärztekammer
Recht: Dr. E. Ch.
Schöpfer, Österr. Inst. für
Menschenrechte, Salzburg
Baurecht: Mag. Andrea
Teschinegg FA 13B Baurecht
Schule: Mag. Harald
Gerstgrasser, BORG Bad Aussee
Gemeinden: Bgm. Otto Marl,
Bad Aussee
Moderation: Umweltanwältin Fr. MMag. Ute Pöllinger
Ehrenschutz:
Bgm. Mag.
Brigitte Schwarz, Kapfenberg
Landesrat für
Gesundheit Mag. Hirt
Zielgruppen:
Gemeindevertreter
Ärzte
Juristen
Lehrer, Eltern,
Schüler
Bürger
Mitveranstalter und Unterstützer:
Städtebund
Gemeindebund
Gesundheitsressort des Landes
Steiermark
Österreichische Ärztekammer
Kinderbüro Steiermark
KIJA Kinder- und Jugendanwaltschaft
Steiermark
Landesschulrat Steiermark
Landeselternvereinsverband
Steiermark
Naturschutzbund Steiermark
Referat für Nachhaltigkeit der
Diözese Graz Seckau
Mieterschutzverband Stmk.
Schuldnerberatung
Gesunde Gemeinde – Styria Vitalis
Zum
Thema:
Gemeinden/Recht:
Immer öfter wenden sich Bürgermeister an die Umweltanwaltschaft. Durch den Ausbau der Mobilfunknetze und die Aufstellung weiterer Sendeanlagen nimmt die Besorgnis der Bevölkerung spürbar zu. Viele Anrainer solcher Anlagen befürchten negative gesundheitliche Auswirkungen der permanenten Bestrahlung und fordern vermehrt auf lokaler Ebene die politische Verantwortung und Initiative der Bürgermeister und der Gemeindevertretungen ein.Effiziente rechtliche oder wirtschaftliche Instrumente um diese Verantwortung wahrzunehmen zu können, fehlen aber auf Gemeindeebene nahezu vollständig: Kompetenzrechtlich besteht das Problem, dass der Schutz von Leben und Gesundheit gegenüber Gefahren von Fernmeldeanlagen ein typischer Regelungsaspekt des Fernmeldewesens und damit ausschließliche Bundeskompetenz ist. Der Landesgesetzgeber hat daher für freistehende Antennentragmastanlagen Regelungen nur über den Umweg des Ortsbild- und Naturschutzes getroffen, die aber kaum geeignet sind, die bestehenden Problemstellungen zu lösen. Die Konflikte, die mit der oft überraschenden Aufstellung solchen Anlagen entstehen, sind in den fehlenden Anrainerrechten und der Besorgnis der Anrainer begründet. Gerade der Gesundheitsaspekt kann von den lokalen Behörden - oft genug zum Unverständnis der Bevölkerung - in ihrer Beurteilung nicht herangezogen werden.Prof. F. Kerschner, Univ. Linz: „Verwaltungsbehörden und Gerichte schieben das Problem wie eine heiße Kartoffel hin und her“. Niemand wolle die Verantwortung übernehmen – aus einem einfachen Grund – „ es geht um sehr viel Geld.“
Auf
juristischer Ebene werden ernsthafte Zweifel laut, dass die von Betroffenen
erlebte Ohnmacht, sich auf irgendeinem Weg rechtliches Gehör zu verschaffen mit
der Wahrung unserer Bürger-, Grund- und Menschenrechte vereinbar ist. Das
Österreichische Institut für Menschenrechte hat sich mit der Problematik befasst
und sieht neue Möglichkeiten, Schritte gegen die vorliegenden
Rechtsverletzungen zu unternehmen.
Medizin/Gesundheit:Auf allen naturwissenschaftlichen Nachweisebenen zeigen sich für Mobilfunk-strahlung Schädigungen der Erbsubstanz bzw. ein erhöhtes Risiko für gewisse Tumoren. Und das nicht nur im Zell- und Tierversuch, sondern erstmals auch in breit angelegten epidemiologischen Untersuchungen am Menschen. (Studien REFLEX, TNO, u.a.) In der dichter werdenden Datenlage zu gesundheitlichen Auswirkungen der Mobilfunkstrahlung von Sendeanlagen, Schnurlostelefonen, WLAN und Handys sieht die Österreichische Ärztekammer dringenden Handlungsbedarf zum vorsorglichen Schutz von Nutzern und Anrainern.Gesundheitsministerium und Oberster Sanitätsrat empfahlen kürzlich sorgsamen Umgang mit dieser Technologie.ÖÄK-Präsident Brettenthaler begrüßte am 29.12.05 die Empfehlungen des Gesundheitsministeriums und vermerkte in einer Aussendung, dieser Vorstoß sei ein Zeichen dafür, dass sich das Vorsorgeprinzip nunmehr auch bei heikleren, mit Wirtschaftsinteressen stark verflochtenen Angelegenheiten im Gesundheits-ministerium durchsetze. www.oeaek.at www.bmgf.at Schule/Kinder:Entsprechend der Empfehlung des Obersten Sanitätsrates sollten „Netzbetreiber jedenfalls aggressives Marketing von Handys im Hinblick auf die Zielgruppe der Kinder und Jugendlichen unterlassen.“ Diese Empfehlung kommt reichlich spät, denn es hat fast jedes Kind heute schon sein eigenes Handy - sozialer Druck unter Schulkollegen – man muss dazugehören! Schuldnerberatungen orten das Handy als Schuldenfalle Nr.1. Lehrer klagen über die Störung im Unterricht und steigende Konzentrationsprobleme. Nach Aussagen der medizinischen Wissenschaft sind gerade Kinder und Jugendliche besonders zu schützen. Siehe dazu: Esmog-Folder des Kinderbüro Steiermark Probleme in der Landwirtschaft:Auch in der Steiermark klagen Bauern über auffällige Verhaltungsstörungen, Unfruchtbarkeit und Missgeburten bei Rindern und Schweinen in der Nähe von Sendeanlagen. Weiter wichtige Aspekte:ImmobilienwertverlusteVersicherung HaftungsfragenMieterschutzGesundheit am Arbeitsplatz Kontakt: Umweltanwältin MMag. Ute Pöllinger, 0316/877-2965, DI I. Grubauer, 0316-422496, ingrid.grubauer@inode.at